Innerhalb der IPA gibt es folgende Formen der Mitgliedschaft
- die ordentliche Mitgliedschaft
- Ehrenmitgliedschaft
- die außerordentliche Mitgliedschaft
- assoziierte Mitgliedschaft
- Beitrag
- Wie werde ich Mitglied?
- Mitgliedsantrag
1.) Ordentliche Mitgliedschaft
Auf Antrag kann jeder Polizeibedienstete (Beamte/ Angestellte und Arbeiter) werden, der im aktiven Dienst ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen stehen, die polizeiliche Aufgaben erfüllen.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entscheidet die Geschäftsführende Verbindungsstellenvorstand. Er handelt hierbei im Auftrag der zuständigen Landesgruppe und der IPA-Deutsche Sektion e.V. und vertritt deren vertretungsberechtigte Vorstände.
Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden.
2.) Die Ehrenmitgliedschaft
Sie kann auf Antrag des Geschäftsführenden Bundesvorstandes oder einer Landesgruppe durch den Bundesvorstand u.a. an Personen verliehen werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben.
3.) Außerordentliche Mitgliedschaft
Diese Mitgliedschaft kann nur Witwen, Witwer oder hinterbliebene Lebensgefährten ordentlicher Mitglieder werden, die sich im besonderen Maße in das Vereinsleben der IPA über einen längeren Zeiträume eingebracht und in besonderer Qualität gepflegt haben.
4.) Assoziierte Mitgliedschaft
Diese Art der Mitgliedschaft kann von ausländischen Polizeibediensteten nur beantragt werden, wenn in ihrem Heimatland keine nationale Sektion besteht.
5.) Was kostet die Mitgliedschaft ……..??
Was bekomme ich für meinen Beitrag….. ??
Einheitlich für jeden, beträgt ab 01.01.2018 der Jahresbeitrag 30.- €, der seitens der Verbindungsstelle per Einzugsermächtigung eingezogen wird.
Eine Aufnahme- oder Bearbeitungsgebühr ist nicht zu entrichten. In dem Mitgliedsbeitrag sind auch die Beiträge an die Landesgruppe sowie das IBZ Schloss Gimborn enthalten.
Darüber hinaus werden von dem Mitgliedsbeitrag Veranstaltungen der IPA Verbindungsstelle finanziert, die dann dem einzelnen Mitglied wieder zu Gute kommen.
6) Wie werde ich Mitglied ..?
Hierfür ist der Mitgliedsantrag auszufüllen und bei einem Vorstandsmitglied der Vbst Osnabrück abzugeben.
(Beim Öffnen der Datei auf dstl. Rechnern kann es zu Problemen kommen. Ggf. muss in einem Fenster angegeben werden, mit welchem Programm die Datei geöffnet werden soll.)
Die Vorstandsmitglieder sind hier erreichbar.